Allgemeine Verkaufsbedingungen
Einleitende Bestimmungen
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Verkäufer (Ziffer 3.der AVB) und das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Battermann & Tillery GmbH (Ziffer 2 der AVB).
- Diese AVB gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass dies bei deren Abschluss noch ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss.
- Gegenbestätigungen, Gegenangebo¬te oder sonstige Bezugnahmen des Kunden, unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen, widersprechen wir hiermit; abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur als vereinbart, wenn das von der anderen Seite schriftlich bestätigt worden ist.
- Verträge auf Grundlage dieser AVB werden ausschließlich mit Unternehmern gemäß § 14 BGB geschlossen. Im Zweifel hat der Käufer seine Unternehmereigenschaft auf Anfrage nachzuweisen. Käufer im Sinne dieser AVB sind auch Kaufinteressenten, die lediglich ein Angebot abgeben, ohne dass es zur Erteilung eines Zuschlags zu ihren Gunsten kommt.
Vertrag mit Battermann & Tillery GmbH
- Die Battermann & Tillery GmbH wird als Stellvertreter für den Verkäufer während der gesamten Abwicklung des Kaufvertrages tätig. Vertragspartei des Käufers ist der Verkäufer als Auftraggeber der Battermann & Tillery GmbH, dessen Namhaftmachung gewährleistet ist.
- Durch ein Gebot gibt der Käufer ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot für die angebotene Ware ab. Dieses erlischt durch ein höheres Gebot eines anderen Bieters. Die Abgabe von Geboten muss innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Auktion erfolgen. Für die Bestimmung der Schlusszeit, welche die jeweilige Laufzeit beendet, ist allein die Systemzeituhr der Battermann & Tillery GmbH maßgebend. Die Battermann & Tillery GmbH behält sich vor, die Laufzeit von Online-Auktionen nach eigenem Ermessen zu verkürzen oder zu verlängern oder Veranstaltungen ohne Abschluss eines Vertrages abzubrechen.
- Die Kaufgebote sind fristgerecht, schriftlich (per Mail, Fax oder im verschlossenen Umschlag) bei der Battermann & Tillery GmbH einzureichen. Für Übermittlungsfehler im Mailverkehr haftet die Battermann & Tillery GmbH nicht. Telefonische Gebote werden nicht angenommen. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Abschluss der erforderlichen Gebotsauswertung, in der Regel innerhalb 24 Stunden (1) Werktag, jedoch nicht später als 5 Werktage nach dem von der Battermann & Tillery GmbH festgelegten und bekannt gegebenen Abgabetermin/Ende der Auslobung.
- Der Zuschlag wird lotweise dem Höchstbietenden erteilt, wobei die Battermann & Tillery GmbH sich ausdrücklich vorbehält, von einem Zuschlag abzusehen, wenn auch das höchste Gebot die Preiserwartung nicht erreicht. Bei mehreren Geboten in gleicher Höhe wird der Zuschlag nach freier Wahl auf eines dieser Gebote verteilt. Die Battermann & Tillery GmbH kann zu jeder Zeit vor Erteilung des Zuschlages die Partie oder Teile davon vom Verkauf zurückziehen, gleich aus welchen Gründen.
- Die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag gegen die Battermann & Tillery GmbH beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe der Sache.
Vertrag mit dem Verkäufer
- Der Verkauf der Ware erfolgt im Namen und für Rechnung des Verkäufers.
- Die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag gegen den Verkäufer wird auf ein Jahr verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe der Sache. Im Falle eines Rückgriffs nach § 478 ff. BGB gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Berufung auf § 479 BGB ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Ware nach Erhalt vor einem Weiterverkauf länger als 6 Monate bei dem Käufer gelagert hat.
Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer. Wechsel oder Schecks nehmen wir nur auf Grund besonderer Vereinbarung und stets nur zahlungshalber an. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
- Alle Steuern, Zölle und Einfuhrgenehmigungen, welcher Art auch immer, gehen zu Lasten des Käufers.
- Der Käufer hat die Ware innerhalb von drei Tagen nach erteiltem Zuschlag zu zahlen. Bei verderblicher Ware ist der Kaufpreis sofort nach erteiltem Zuschlag zu zahlen. Zahlt der Verkäufer nicht innerhalb der vorstehenden Fristen, gerät er in Verzug. Sämtliche Überweisungsspesen und Ähnliches gehen zu Lasten des Käufers. Die Aushändigung der Ware erfolgt grundsätzlich erst nach Geldeingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der Battermann & Tillery GmbH. Ist innerhalb von 7 Tagen nach Zuschlagserteilung der Kaufpreis nicht auf dem Konto der Battermann & Tillery GmbH eingegangen kann die Battermann & Tillery GmbH von dem Vertrag zurücktreten und die Ware an einen anderen Käufer veräußern.
- Die Preis- und Leistungsgefahr geht mit Erteilung des Zuschlags auf den Käufer über. Sämtliche Kosten, die nach diesem Zeitpunkt entstehen, sind vom Käufer zu tragen. Hierzu gehören unter anderem Lagerkosten und Umschlagsgebühren.
- Zahlt der Käufer die Ware nicht entsprechend Ziffer 4.3 oder erfolgt eine Zahlung des Kaufpreises nur teilweise, kann der Verkäufer, vertreten durch die Battermann & Tillery GmbH, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, soweit der Käufer auf eine nach diesem Zeitpunkt erhaltene Mahnung nebst Fristsetzung den Kaufpreis nicht gezahlt hat. Sofern es sich bei der veräußerten Ware um leicht verderbliche Ware handelt, ist eine Fristsetzung entbehrlich.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.
- Wenn bei dem Käufer kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet oder Zahlungsstockung oder gar Zahlungseinstellung eintritt oder von ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder ein Verfahren nach der Insolvenzordnung be¬antragt wird, ist die Battermann & Tillery GmbH berechtigt, alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn Wechsel oder Schecks angenommen wurden. Dasselbe gilt, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen an die Battermann & Tillery GmbH in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Außerdem ist die Battermann & Tillery GmbH in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten.
- Wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung auf Grund veränderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte Abgaben – insbesondere Zölle, Abschöpfung, Währungsausgleich – anfallen, ist die Battermann & Tillery GmbH berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.
Sicherheiten
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt:
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur Zahlung aller bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor (Vorbehaltsware). Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, nach Rücktritt die Kaufsache zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die dem Verkäufer gehörenden und ihm zum Miteigentum zustehenden Waren und Fabrikate auf seine Kosten sorgfältig zu verwahren und gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und ihm auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern und ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Diese Befugnis endet, wenn der Käufer nicht mehr bereit oder in der Lage ist, seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß zu erfüllen, insbesondere seine Zahlungen einstellt oder die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über sein Vermögen beantragt. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, so tritt er hiermit schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf mit allen Nebenrechten zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers an diesen ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung des Weiterverkaufs nur in Höhe des anteiligen, auf die jeweils veräußerte Vorbehaltsware anfallenden Rechnungswertes. Der Käufer ist bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Der Verkäufer kann jedoch verlangen, dass der Käufer ihm die Schuldner der abgetretenen Forderung bekannt macht und den Schuldnern die Abtretung anzeigt.
- Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne ihn zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer, steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt sein Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Käufer der Battermann & Tillery GmbH bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, im Falle der Verarbeitung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren, und verwahrt sie unentgeltlich für den Verkäufer. Die Miteigentumsrechte gelten ebenso wie die be- und verarbeitete Ware als Vorbehaltsware.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers nach Auswahl des Verkäufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
- Beeinträchtigungen der Verkäuferrechte durch Dritte sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer hat dem Verkäufer unverzüglich alle für eine Intervention notwendigen Informationen und Unterlagen zu geben, damit Klage gem. § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für die dem Verkäufer entstandenen Auslagen.
Untersuchung und Leistungsstörung
- Die zum Verkauf angebotene Ware kann besichtigt und geprüft werden. Sie stammt aus Schadensfällen, weshalb sie Neuprodukten nicht gleichzustellen ist. Die Ware wird in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Zuschlagserteilung befindet. Die Battermann & Tillery GmbH übernimmt weder Gewähr noch Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Beschreibungen. Die vorgenommenen Warenbeschreibungen stellen keine Garantie im Sinne des § 443 BGB dar. Dies gilt insbesondere für Maße, Gewichte, Vollständigkeit, Herkunft und Zustand.
- Ansprüche auf Schadenersatz bestehen bei Schäden, die nicht Leben, Körper und Gesundheit betreffen nur, soweit grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Verkäufers vorliegt.
- Die Ware wird gekauft wie sie ist. Alle Ansprüche oder Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen. Der Käufer hat insbesondere keinen Anspruch auf Nacherfüllung, da es sich bei den verkauften Waren um solche handelt, die Unikaten gleichzustellen sind, eine Ersatzbeschaffung also nicht möglich ist.
- Ein Recht auf Rücktritt unter den gesetzlichen Voraussetzungen besteht nur, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
- Ab Zuschlag haftet der Käufer auch für die Einhaltung der gesundheitspolizeilichen, lebensmittelrechtlichen und sonstigen Gesetze, Verordnungen, Bedingungen etc. Der Käufer hat dem Verkäufer wie auch der Battermann & Tillery GmbH sämtliche Schäden zu ersetzen, die im Falle einer Verletzung der vorgenannten Vorschriften durch den Käufer entstehen und sie auch von sämtlichen gegen sie aufgrund derartiger Verstöße erhobenen Forderungen freizuhalten.
- Der Käufer holt die Ware auf seine Kosten und eigene Gefahr ab. Soweit Gewichtsfeststellungen aus gesetzlichen oder anderen Gründen vorgeschrieben sind, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Käufer zu tragen. Die Verwiegungen müssen bis spätestens innerhalb von 5 Werktagen durch einen von Battermann & Tillery GmbH ausdrücklich anerkannten Kontrolleur vorgenommen werden. Lkw-/ Waggonverwiegungen werden nur mit vorherigem Einverständnis von der Battermann & Tillery GmbH akzeptiert.
- Im Falle eines Weiterverkaufs durch den Käufer an Dritte haftet der Verkäufer für Ansprüche wegen Mängeln an der Kaufsache des Dritten dem Dritten gegenüber nicht unmittelbar aus dem Vertrag. Der Verkäufer haftet für einen Rückgriff des Dritten dem Käufer gegenüber nur, wenn der Käufer nachweist, dass er der Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist, etwaige Mängel also nicht entdeckt werden konnten. Der Verkäufer haftet nicht, wenn dem Käufer etwaige Mängel an der verkauften Ware bekannt waren oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind, es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Ersatz der Aufwendungen, die der Käufer im Verhältnis zum Dritten nach § 439 Abs. 2 BGB zu tragen hatte, kann er nur verlangen, wenn der vom Dritten geltend gemachte Mangel bereits bei Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war. Dies ist vom Käufer zu beweisen. Fehlgeschlagene Aufwendungen kann der Käufer vom Verkäufer nicht beanspruchen. Ansprüche wegen Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, es sind Schäden an Leben, Körper und Gesundheit entstanden, oder es liegt grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers vor.
- Für den Fall des Inverkehrbringens der Produkte, auch nach etwaiger Verarbeitung, stellt der Käufer den Verkäufer von etwaigen Produkthaftungsansprüchen frei, für die der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Dritten haftet, die jedoch auf Pflichtverletzungen des Käufers oder seiner Rechtsnachfolger beruhen. Hierzu gehört beispielsweise, jedoch nicht abschließend, die Veräußerung von im Sinne des § 3 ProdHaftG fehlerhafter Produkte, obwohl deren Fehler beim Kauf vom Verkäufer bekannt waren.
Datenschutz
- Die Battermann & Tillery GmbH ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere nach der Maßgabe von § 28 BDSG, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Personenbezogene Daten sind Bestandsdaten, wie beispielsweise Name und Adresse sowie Nutzungsdaten, wie beispielsweise Mitgliedsname, Kennwort und IP-Adresse. Der Käufer willigt ein, dass die Battermann & Tillery GmbH seinen Namen, seine Anschrift, seine E-Mail-Adresse nach erfolgtem Zuschlag an den Verkäufer übermittelt.
- Die Battermann & Tillery GmbH ist insbesondere berechtigt, soweit dies erforderlich ist, die personenbezogenen Daten des Käufers an Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten zu übermitteln, sowie seinen Namen und seine Anschrift, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten erforderlich ist, an diesen zu übermitteln.
- Widerruft der Käufer seine Einwilligung, so hat er nach Erfüllung und Abwicklung noch bestehender Rechtsverhältnisse einen Anspruch auf die Löschung seiner gespeicherten Daten. Aufgrund von gesetzlichen Vorschriften bleiben die Daten noch weitere 3 Monate, bis zur endgültigen Löschung, gespeichert.
Abschließende Regelungen
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
- Die Battermann & Tillery GmbH behält sich vor, diese AVB jederzeit zu ändern. Die Battermann & Tillery GmbH wird die Änderung umgehend per Email mitteilen. Sofern der Käufer der Änderung der allgemeinen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten allgemeinen Nutzungsbedingungen als vom jeweiligen Käufer angenommen. Die Battermann & Tillery GmbH wird den Käufer auf diese Folge ihres Verhaltens im Zusammenhang mit einer Änderung der AVB in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Für zum Zeitpunkt dieser Änderung bereits eingerichtete Auktionen oder abgegebenen Gebote gilt die bisherige Fassung der AVB fort.
- Daten über den Käufer werden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben gespeichert.
- Der Käufer darf Ansprüche aus den mit dem Verkäufer oder mit der Battermann & Tillery GmbH geschlossenen Rechtsgeschäften nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Battermann & Tillery GmbH abtreten.
- Erfüllungsort für eine Verpflichtung aus diesen AVB ist Bremen, soweit sich dieser nicht aus dem Lagerort der Ware ergibt.
- Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, einschl. Wechsel- und Scheckklagen, sowie Klagen seitens oder gegen Battermann & Tillery GmbH ist Bremen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Kaufrecht ist ausgeschlossen. Das gilt ausdrücklich auch für die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).

